/ /
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Stand: Februar 2024
- Geltungsbereich
Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden. - Eigentumsschutz
Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Sie sind und bleiben uneingeschränkt dessen Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig.
Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen. - Angebot
Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage dar. Irrtümer vorbehalten. Auf jede Buchungsanfrage erhält der Mieter ein Angebot in dem alle Gebühren, Kosten & die Kaution ersichtlich sind. Jede Bestellung auf Grundlage des Angebots durch einen Mieter stellt lediglich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Erst mit der Zusendung einer Reservierungsbestätigung oder eines Mietvertrags kommt der Kaufvertrag zustande. - Mietpreis/Kaution
Der Mietpreis versteht sich als Abholpreis ab Büro-Standort Himmelsbergstr. 4, 37235 Hessisch Lichtenau. Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen). Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird im Angebot an den Mieter festgehalten und im Falle einer Bestellung der Mietgeräte vom Mieter akzeptiert. Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorausüberweisung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er das Mietgerät/die Mietgeräte in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat. Im Schadensfall wird sie zur Verrechnung zunächst einbehalten. - Lieferung/Rückgabe
Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände sowie bei einem Defekt auf dem Versandweg erhält der Mieter seinen Mietpreis sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden kann. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall einer Nichtlieferung aus oben genannten Gründen vorzubeugen und sich einer Alternativlösung zu bemühen. Die Rückgabe oder der Rückversand des Mietgegenstandes hat am folgenden Werktag nach dem letzten Miettag zu erfolgen. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über vorgesehene Mietzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach (Mieter war bei Abholung nicht anzutreffen, Mieter gibt das Paket am Rücksendetermin nach 12 Uhr bei DHL ab), so wird der Mietpreis für jedes Gerät in Tagessätzen entsprechend nachberechnet. Ist der erste Miettag ein Montag oder der letzte Miettag ein Freitag, so kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, da zum einen das Wochenende unmittelbar davor und zum Anderen unmittelbar danach liegt. Eine direkte Anlieferung/Abholung am Werktag davor/danach ist daher nicht möglich, wodurch es zu einer zusätzlichen Gebühr für das Wochenende kommen kann. In diesem Fall wird zwischen Mieter und Vermieter eine persönliche Vereinbarung getroffen. - Mietzeit
Die Mietzeit beginnt und endet laut dem vereinbarten Datum des Mietvertrags.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Mietgebühr hat bei Abholung in bar sowie bei einem Versand des Mietgerätes per Überweisung im Voraus zu erfolgen.
8. Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. GLS oder DHL.
Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.
9. Mängelrügen/Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend – spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang – per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters.
Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.
Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter
dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräte. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum
vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Sollte der Mieterdie Mietgegenstände einbehalten und nicht zurücksenden, erfolgt umgehend eine Strafanzeige.
Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht
bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung (grobe Verunreinigung), Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung, plus einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 15.-€. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
11. Versicherung
Die Mietgeräte sind nur dann versichert, wenn der Mieter die Geräteversicherung ausdrücklich bestellt hat und die Versicherung sowie die Versicherungsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages sind. Wird die optionale Versicherung nicht gebucht, so haftet der Mieter bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände. Gleiches gilt, wenn die Versicherung des Vermieters die Schadensübernahme, egal aus welchem Grunde, ablehnt. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit den Versicherungsbedingungen einverstanden. Diese liegen dem Mietvertrag bei.
12. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets bei DHL oder der Übergabe des Pakets an den Paketboten vom Mieter an das Transportunternehmen über.
13. Rückgabe defekter Mietgeräte/Haftung des Mieters
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet. Eine kleine Aufwandsentschädigung wird berechnet.
14. Lieferprobleme
Kann ein Gerät nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter (siehe Punkt 7).
15. Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren
eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.
16. Mindestalter
Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Bei der Warenabholung des Mietgeräts muss im Vorhinein ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Beim Versand muss vorher ein Foto – kein Scan – von beiden Seiten des Ausweises, sowie ein aktuelles Foto vom Gesicht mit dem Perso in der Hand, vorliegen.
17. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, 37235 Hessisch Lichtenau.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
18. Widerrufsrecht
Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der
Reservierungsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an die Büroadresse:
fotograff-verleih
Jürgen Vollgraff
Himmelsbergstr. 4
D-37235 Hessisch Lichtenau
Telefon: 05602 919727 / 0157 75726476
Telefax: 03222 1246922
E-mail: foto-graff@arcor.de
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies
selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.
19. Sonstiges.
Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt.
Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Nach Zurückerhalt des unversehrten Mietgegenstandes wird die Ausweiskopie vernichtet bzw. gelöscht.Versicherungsbedingungen – Stand 01.02.2024
Allgemein: (Versicherer: Mannheimer Versicherung AG in D-81379 München)
Bei dieser Versicherung handelt es sich im Bereich der Sachschaden um eine so genannte „All-Gefahren-Abdeckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung (ABE).
Welche Gegenstände sind versichert?
Buchen Sie die Versicherung optional hinzu, so ist der gemietete Gegenstand inkl. dessen Zubehör versichert.
Es gilt ein genereller Selbstbehalt in Höhe von € 750,00.
Bei Schäden durch Diebstahl, Diebstahl aus KFZ, einfachem Diebstahl, Raub, Plünderung,
Unterschlagung sowie Betrug gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 25 % des Schadensbetrags
(berechnet auf der Grundlage einer Neuanschaffung), begrenzt auf 5 % der Gesamtversicherungssumme, mindestens in Höhe des generell vereinbarten Selbstbehaltes.
Zur Verrechnung wird die Kaution bis zur endgültigen Schadensregulierung einbehalten.
Was ist im Falle eines Verlustes zu tun?
• Der Verlust der Mietgegenstände ist sofort dem Vermieter, der Polizei, einem Fundbüro in Schriftform zu melden.
• Innerhalb 24 Stunden muss dem Vermieter ein Nachweis über die Verlustmeldung mit Aktenzeichen zukommen.
Welche Gefahren sind versichert?
• Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung,
• Kurzschluss, Überspannung, Induktion
• Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
• Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
• Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage, Unterschlagung, Betrug
• Höhere Gewalt
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Mobiler Einsatz (Transport) in Kfz und außerhalb
• Nachtzeitdeckung in Kfz zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
Welche Gefahren sind nicht versichert?
• Vorsatz des Mieters
• Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, innere Unruhen, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
• Erdbeben
• Betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
Wo besteht Versicherungsschutz?
Weltweit.
Geschäftsbedingungen 2.24.pdf